Bitte beachten Sie die aktuellen Bestimmungen bei einem Besuch im EAZ.
Die üK’s finden weiterhin wie geplant statt. Mit der Einhaltung der aktuellen Covid19 Verordnung (Maskenpflicht).
Für den Besuchstag gilt bis auf weiteres: 1 Person pro Lernenden (Berufsbildner)
Die Weiterbildungskurse finden bis auf weiteres nicht statt.
Der Bundesrat hat landesweit die ausserordentliche Lage erklärt, mit weitreichenden Folgen für das Arbeitsleben. Mit der COVID-19-Verordnung 2 hält er ausdrücklich fest, dass Baustellen als nicht öffentlich zugänglich gelten und damit grundsätzlich weiterbetrieben werden können.
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